7. Februar 2013

Sonderurlaub Schützenbruderschaft

Ihre Frage an Dr. Brauch:

Gibt es für Angestellte im öffentlichen Dienst, ,,Sonderurlaub´´, im Bezug Mitglied einer Schützenbruderschaft (Schützenfest)? Es geht also um Brauchtumsspflege.

Dr. Brauch antwortet:

Dr. Brauch ist kein Jurist und maßt sich daher nicht an, auf diese diffizile Frage eine juristisch verbindliche Antwort geben zu wollen. Nach der „Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes“ (www.gesetze-im-internet.de/surlv/BJNR009020965.html), die auch in Bayern weitgehend angewendet wird, besteht für den genannten Anlass wohl kein Anspruch auf Sonderurlaub, zumal bei ehrenamtlichen und ähnlichen Tätigkeiten oftmals die zusätzliche Einschränkung gilt: „wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen“.