24. September 2010

Weisertwecken

Ihre Frage an Dr. Brauch:

Wird ein Weisertwecken wird ja den Eltern gebracht, wenn der erste Nachkömmling ein Junge ist. Darf der Weisertwecken auch gebracht werden, wenn die Eltern nicht verheiratet sind?

Dr. Brauch antwortet:

Die Frage nach dem „Dürfen“ ist eigentlich falsch gestellt, da sie wissen will, ob es zulässig oder gar rechtmäßig ist, wenn einem unverheirateten Elternpaar ein Weisertwecken gebracht wird. Bräuche waren jedoch noch nie von statischer Unveränderlichkeit, vielmehr haben sie sich schon immer dem Wandel gesellschaftlicher (kultureller, wirtschaftlicher, sozialer, technischer usw.) Rahmenbedingungen angepasst. Gerade am Beispiel des Weisertweckenfahrens hat dies der Volkskundler Prof. Dr. Manfred Seifert eindrücklich belegt. So nehmen an solchen Fahrten, die traditionell von Männern durchgeführt wurden, mittlerweile hie und da auch Frauen teil, auch wurden bereits Fahrten für neugeborene Mädchen durchgeführt. Nachdem wir in im gesamtdeutschen Durchschnitt seit mehreren Jahren einen nichtehelichen Anteil an Geburten in Höhe von über 30 % haben, ist es nur naheliegend, dass sich der Brauch des Weisertweckenfahrens auch dieser gesellschaftlichen Veränderung anpasst.