Einstiegsinformation
Die “’Firmung“‘ zählt gemäß des katholischen Verständnisses zu einem der seit Mitte des 12. Jahrhunderts etablierten sieben Sakramente, die im abendländischen, christlich-geprägten Kulturbereich den Lebenszyklus gliedern und somit wichtige Lebensabschnitte markieren bzw. darstellen. Der Brauch im deutsch-sprachigen Raum sieht vor, dass die Firmung in jugendlichem Alter zwischen 11 und 14 gefeiert wird; dies kann jedoch durchaus abweichen. Weitere Sakramente sind Taufe, Eucharistie, Buße, Priesterweihe, Ehe und Krankensalbung. Bei sogenannten Sakramenten handelt es sich um von Priestern ausgeführte Zeremonien mit symbolischem und rituellem Charakter, die kirchenrechtlich erfasst und charakterisiert sind.
Ablauf
Das Sakrament der Firmung spendet der Bischof (weiterer möglicher Firmspender: Abt) üblicherweise nach seiner Predigt in einer Eucharistiefeier. Der Bischof als Firmspender blieb selbst beibehalten, als er durch die Entstehung von immer mehr ländlichen Pfarreien bei der Taufe von örtlichen Priestern abgelöst worden war. Nur aus schwerwiegenden Gründen darf der Bischof einem Priester die Vollmacht gewähren, die Firmung zu spenden. Der auch im rechtlichen Sinn zu sehende Initiationscharakter der Firmung stellte den Bischof in seiner Instanz als Firmspender jedoch nie in Frage. Brauch ist es dennoch oft, vor allem in Bayern, dass die Jugendlichen während ihres Einzugs in die Kirche bereits ihren Weg am Bischof vorbei in den Chorraum nehmen und sich dort gemeinsam mit ihren Firmpaten an vorher vereinbarte Plätze setzen. (Um den Firmlingen die Aufregung und Nervosität zu nehmen, wird ähnlich wie bei Hochzeiten zuvor bereits der Ablauf der Firmung ‘geprobt’, sodass jeder weiß, was er wann zu tun und zu sagen hat.) Zu Beginn des Gottesdienstes spricht der Bischof zu den Firmlingen und hält seine Predigt, anschließend leitet er zur Erneuerung des Taufversprechens folgendermaßen über: “Wir bekennen gläubig, dass der Heilige Geist mit dem Vater und dem Sohn Gott ist und uns das Leben schenkt. Er besiegelt, was er in der Taufe an euch gewirkt hat.”.Implizit sprechen die Jugendlichen mit ihrer Erneuerung des Taufversprechens ein intensiviertes Glaubensbekenntnis. Der Bischof segnet mit ausgebreiteten Händen die ganze Gemeinde und symbolisiert damit das Herabsteigen des Heiligen Geistes, der für den Schutz der Mitglieder verantwortlich ist und zur folgenden Wandlung des Brotes und des Weines als Unterstützung gerufen wird. Hierbei spricht er ungefähr folgendermaßen: “Allmächtiger Gott, Vater unseres Herrn Jesus Christus, du hast diese Christen in der Taufe von der Schuld Adams befreit, du hast ihnen aus dem Wasser und dem Heiligen Geist neues Leben geschenkt. Wir bitten dich, Herr, sende ihnen den heiligen Geist, den Beistand. Gib ihnen den Geist der Weisheit und der Einsicht, des Rates, der Erkenntnis und der Stärke, den Geist der Frömmigkeit und der Gottesfurcht. Durch Christus, unseren Herrn. Amen.” Sollen die Firmlinge ihre Firmung gespendet bekommen, so treten sie einzeln und gemeinsam mit ihrem gewählten Paten vor den Bischof und seine Assistenten (die oft im örtlichen Pfarrbeauftragten und einem weiteren Priester bestehen). Pater Anselm Grün erwähnt in seinem Buch “Die Firmung”, dass es in manchen Gemeinden Brauch ist, dass nicht nur Firmling und Pate, sondern sogar die ganze Familie vor den Bischof tritt und den Jugendlichen umgibt. In Bayern dagegen ist es eher üblich, dass nur der Firmpate an der rechten Seite seines Patenkindes verharrt und dem Firmling als Unterstützung eine Hand auf die Schulter legt (dabei handelt es sich meist um die rechte Hand auf der rechten Schulter, dies wird jedoch grundsätzlich dem Paten selbst überlassen), während der Firmling vor dem Firmspender niederkniet. In Anlehnung an die Priesterweihe legt der Bischof dem Jugendlichen die Hände auf den Kopf und formuliert ein Gebet für die Herabsendung des Heiligen Geistes auf ihn. Es folgt die Salbung mit dem wertvollen Chrisam-Öl, das früher auch zur Salbung von Königen und Kaisern Verwendung fand und deshalb als angemessenes Mittel zur Bestärkung der Gemeinschaftszugehörigkeit des Firmlings gilt. Er sagt: “NN., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.” Durch die Markierung als ‘Eigentum Gottes’ soll verdeutlicht werden, dass sich der Firmling auf den Schutz Gottes verlassen kann, und es wird symbolisch angeknüpft an alte Schutzriten, beispielsweise der Griechen und Römer, aber auch der Juden. Dieses Erbe setzten bereits die frühen Christen fort, indem sie sich durch ein Kreuz auf der Stirn als zugehörig zu Gott ‘besiegelten’. In bayrischen Gemeinden folgt der Salbung ein kleines persönliches Gespräch zwischen Firmling und Firmspender; dies kann sich je nach Bischof um die Namenspatronen der Jugendlichen oder andere theologisch relevante Themen drehen. Abschließend zum Zwiegespräch erfolgt der Friedensgruß, der den Firmling als gleichwertiges Gemeindemitglied wahrnimmt. Dann kehren die frisch Gefirmten zusammen mit ihrem Paten an ihren Platz zurück und warten, bis alle anderen Firmlinge ebenfalls die Firmspendung erhalten haben. Um ihren Dank ausdrücken zu können, wird den Jugendlichen an dieser Stelle die Möglichkeit gegeben, Fürbitten zu halten. Der Gottesdienst schließt mit einer Eucharistie.
Der Firmpate
Der eigentlichen Firmfeier vorausgehend wird in einigen Pfarreien (z.B. Ehekirchen, zugehörig zur Diözese Augsburg) ein ‘Patenabend’ einberufen, in dem die Firmpaten auf ihr Amt in einer ungezwungenen Runde vorbereitet werden. Dort können die Arbeiten und Ergebnisse der Firmlinge hinsichtlich ihrer Firmvorbereitungswochen in Schule und Pfarramt begutachtet werden. Danach wird den Paten deutlich gemacht, dass die Firmung neben der Fortsetzung der christlichen Initiation (die durch die Taufe begonnen hatte) den Übergang vom Kindesdasein zum Jugendlichen markiert und auch aus dieser (mehr profanen) Perspektive bedeutsam ist. Die Voraussetzung zur Übernahme einer Firmpatenschaft: ein Firmpate muss katholisch sein (nicht evangelisch; wobei bereits Ausnahmen zu finden sind), außerdem ist es erforderlich, dass er selbst bereits die Firmung empfangen hat und nicht aus der Kirche ausgetreten ist. Denn der Pate soll in theologischer Hinsicht als zukünftige Stütze für den Firmling fungieren. Während der Firmzeremonie selbst symbolisiert der Firmpate den sichtbaren Beistand des Heiligen Geistes, indem er hinter dem Firmling steht und ihn unterstützt. “Er hält ihm den Rücken frei, damit er das Leben wage.” Das ist schon buchstäblich zu verstehen, da der Pate einen Platz direkt im Rücken des Jugendlichen einnimmt. Er sagt nichts, ist lediglich sprachloser Beistand wie der Heilige Geist. Auch die Handauflegung auf die Schulter ist in ihrer Bedeutung keinesfalls zufällig: “Die Schulter ist ein Kraftzentrum.” Das Auflegen der Hand darf als Kraftübertragung verstanden werden, die den Firmling nicht alleine mit sich und seinen Schwierigkeiten lässt.
Varianten
In der Aichacher bzw. Schrobenhausener Gegend ist es Brauch, Firmlingen Uhren zu schenken. Möglicherweise entstand dieses Brauchtum aus historisch zu verstehenden materiellen Nöten heraus, eventuell weil sich ländlich angesiedelte Familien selbst (beispielsweise aus landwirtschaftlichen Betrieben) keinen solchen Schmuck leisten konnten. Eine andere Möglichkeit wäre, dass es sich bei der Uhr um ein vielmehr symbolisches Geschenk handelt, das den Anbruch eines neuen Lebensabschnitts, also einer neuen Zeit, widerspiegelt. Passen würde das zur Einschätzung des zweiten Vatikanischen Konzils, das in der Firmung den Anbruch einer verantwortungsvolleren Mitgliedschaft mit Rechten und Pflichten seitens des Firmlings sieht. Ein anderer Brauch, der sich seit einigen Jahren zu intensivieren scheint, ist das Tragen eines Dirndls zur Firmung. Dies mag aber lediglich damit zusammenhängen, dass vermehrt die traditionelle bayrische Kleidung als Festtagskleidung wiederentdeckt wird. Davon abgesehen darf nicht vergessen werden zu erwähnen, dass der Brauch besteht, den Tag der Firmung allein dem Firmpaten und dem Firmling zur Gestaltung zu überlassen. Pate und Patenkind suchen zusammen eine Beschäftigung oder ein Ausflugsziel aus und verbringen den gesamten Tag nach dem Firmgottesdienst und einem Mittagessen im Kreis der Familie zusammen.
Hintergrund-Infos
Die Firmung hatte lange Zeit nicht den Status eines autonomen Sakraments inne; dies lässt sich zunächst von der im Mittelalter praktizierten Einheit dreier nunmehr selbstständiger priesterlicher Handlungen ableiten. So wurden Taufe, Firmung und Eucharistie gemeinsam und im Rahmen einer einzigen Festlichkeit verliehen. Wagt man eine zeitliche Einordnung der gemeinsamen Ausübung dieser Sakramente, so darf der Bezug auf den Afrikaner Tertullian nicht fehlen, von dessen Lebensdaten einzig bekannt sind, dass er nach 220 n. Chr. gestorben sein muss. In seinem Werk “De baptismo” beschreibt er die um 200 n. Chr. in Karthago gängige Praxis der Aufnahme von Mitgliedern in die Kirche. Relevant ist insbesondere, dass die Sakramente Taufe und Firmung für diese Zeit (wie auch nachfolgend und in der Ostkirche noch immer) als kaum trennbar erscheinen und gemeinsame sowie voneinander zu differenzierende Elemente aufweisen. In dieser Tatsache spiegelt sich der starke innere und symbolische Zusammenhang zwischen jenen Sakramenten wider: die Taufe nimmt den Täufling als Mitglied in der christlichen Gemeinschaft auf, durch die Firmung und die hiermit verbundene Salbung bekräftigt der Firmling seine Zugehörigkeit, und die Eucharistie feiert und bestärkt die Gemeinde symbolisch und wiederkehrend in ihrem Zusammengehörigkeitsgefühl. Interessant ist hierbei, dass sich die Bräuche hinsichtlich der zeitlichen Abfolge und Trennung der sogenannten “Initiationssakramente” im Westen anders darstellen als im Osten: die Ostkirche behält die Einheit der drei Sakramente Taufe, Firmung und Eucharistie nach wie vor bei, während im Westen mit dem Frühmittelalter eine Trennung eingeläutet wurde, deren Ursache hauptsächlich in demographischen und sozialen Entwicklungen zu suchen ist. In diesem Zusammenhang gilt des Weiteren anzumerken, dass die Reihenfolge der Sakramente trotz der im Westen nötig gewordenen Abkehr von der gemeinsamen praktischen Ausübung bis Ende des 19. Jahrhunderts gewahrt blieb. Die Taufe war Aufgabe eines ortsansässigen Priesters, während die Firmung weiterhin dem Bischof überlassen blieb und sozusagen die Erlaubnis zur darauf folgenden Eucharistie darstellte. Papst Pius X. kehrte diese zeitliche Folge für die römisch-katholische Konfession um und setzte die Eucharistie vor die Firmung, eine auch aktuell in theologischen Kreisen umstrittene Entscheidung, zumal die traditionelle Reihenfolge seit der frühen Kirche Gültigkeit besaß und nach wie vor in sämtlichen anderen christlichen Gemeinschaften Umsetzung findet. Die Firmung ist also nicht zuletzt ein Streitthema des Christentums, da ursprünglich Taufe und Firmung zusammen als Initiationssakramente fungierten und der Firmung durch die räumliche und zeitliche Trennung von ihrem ‘Vorgänger-Sakraments’ der grundlegende Sinn und die rituelle Bedeutung abhanden gekommen sein mag.
Die Bedeutung der Firmung
Der Initiationscharakter der Firmung wurde bereits angesprochen, muss jedoch hinsichtlich der Bedeutung des Sakraments der Firmung eingehender geklärt werden. Die Firmung darf nicht als wiederholte Aufnahme in die christliche Gemeinschaft gesehen werden, vielmehr stellt sie eine ‘Versiegelung’ des Kirchenmitglieds dar, durch die sich die Bindung zur Kirche intensiviert und vertieft. Durch die Gabe des Heiligen Geistes im Verlauf der Firm-Zeremonie wird der Firmling an seine Verantwortung gegenüber seiner Gemeinde erinnert, zu der er sich bereits mit der Taufe verpflichtete. Der Gefirmte ist Zeuge, Missionar und Verteidiger der Kirche. Diesem kirchenrechtlich relevanten Aspekt wird der Status des Firmspenders gerecht; in Anlehnung an das Bischofsamt als Nachfolger und Erbe der Apostel ist es Aufgabe eines Bischofs, sie zu spenden und die damit verbundenen Rechte und Pflichte auf den Firmling zu übertragen.
Literatur
- Dinzelbacher, Peter (Hrsg.): Handbuch der Religionsgeschichte im deutschsprachigen Raum. Band 2: Hoch- und Spätmittelalter. Paderborn, München, Wien, Zürich: Schöningh, 2000.
- Grün, Anselm: Die Firmung. Verantwortung und Kraft. Sakramente. Münsterschwarzach: Vier-Türme-Verlag, 2000.
- Hauke, Manfred: Die Firmung. Geschichtliche Entfaltung und theologischer Sinn. Paderborn: Bonifatius, 1999.
- Riedel-Spangenberger, Ilona: Die Sakramente der Initiation in der kirchlichen Rechtsordnung. Kirchen- und Stattskirchenrecht, Band 10. Paderborn, München, Wien, Zürich: Schöningh, 2009.
- Stuflesser, Martin; Winter, Stephan: Wiedergeboren aus Wasser und Geist. Die Feiern des Christwerdens. Grundkurs Liturgie, Band 2. Regensburg: Verlag Friedrich Pustet, 2004.